Alles, was du über die Arbeiterkammer-Wahl wissen musst

Die AK-Wahlen stehen in Wien vor der Tür, doch wie genau läuft das eigentlich ab & wen oder wofür wählt man überhaupt?
Die AK-Wahlen stehen in Wien vor der Tür, doch wie genau läuft sie ab – und wen oder wofür wählt man überhaupt?

Zurzeit laufen die Arbeiterkammer-Wahlen (AK-Wahlen) in ganz Österreich doch was bedeutet das für unselbständige Arbeitnehmer:innen? Alle fünf Jahre werden aus verschiedenen Gruppen, auch Fraktionen genannt, die Vertreter:innen der Länderkammern gewählt. Die AK-Mitglieder bestimmen mit ihrer Stimme den "politischen Kurs" der Arbeiterkammer, wer für sie bis zur nächsten Wahl arbeiten soll, wie sich das AK-Parlament zusammensetzt und welche Themen die Arbeiterkammer thematisieren und behandeln soll. 

Was genau macht die Arbeiterkammer?

Die AK vertritt die wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der arbeitenden Menschen in Österreich. Sie setzt sich für Arbeitsrechte ein und dafür, dass man fair entlohnt wird und rechtlich abgesichert ist. Durch das Arbeiterkammergesetz sind alle Arbeitnehmer:innen, die unselbstständig arbeiten, automatisch AK-Mitglieder. Auch Lehrlinge, Arbeitslose und Menschen in Karenz sind mit einbegriffen. Keine AK-Mitglieder sind beispielsweise Unternehmer:innen, Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder Bäuer:innen.

Die AK kann also helfen, wenn es Probleme im Job, beim AMS, mit dem Pflegegeld oder Pensionsbescheid gibt, aber auch, wenn es um Themen wie Bildung, Wohnen, Arbeits- oder Steuerrecht, Isolvenzrecht, Sozialversicherung oder Konsument:innenschutz geht. 

Wann findet die AK-Wahl statt? 

In Salzburg, Vorarlberg und Tirol wurde schon gewählt, die Ergebnisse sind bereits ausgezählt. 

In folgenden Bundesländern findet die AK-Wahl zwischen dem 4. März bis 29. April 2024 statt: 

  • Kärnten
  • Oberösterreich
  • Burgenland
  • Wien
  • Niederösterreich
  • Steiermark 

Die genauen Daten findest du hier

Sind alle AK-Mitglieder wahlberechtigt?

Ja, jedes AK-Mitglied ist wahlberechtigt, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Man ist automatisch wahlberechtigt, wenn man zum Stichtag, oder wenige Wochen vor der Wahl, unselbstständig beschäftigt ist oder einen freien Dienstvertrag hat. Wer zu diesem Zeitpunkt als Lehrling tätig ist, geringfügig beschäftigt, in Karenz, im Zivil- oder Präsenzdienst oder arbeitslos ist, kann sich in die Wähler:innenliste eintragen lassen. Betroffene werden schriftlich informiert. 

Wie und wo kann man wählen?

In deinem Betrieb oder wo ein sogenannter Betriebswahlsprengel eingerichtet ist, kann man für Kandidat:innen wählen. Wenn man während des Wahlzeitraums aufgrund von Urlaub oder eines Jobwechsels nicht vor Ort sein kann, kann man sich im Vorhinein eine Wahlkarte postalisch zukommen lassen. Alle weiteren Informationen erhalten Wahlberechtigte schriftlich vom AK-Wahlbüro per Post. 

AK-Wahlen: Das sind die Kandidat:innen in Wien 

In Wien kann man vom 10. bis 23. April 2024 eine neue AK-Vertretung wählen. Insgesamt 16 Listen haben ihre Kandidatur eingereicht, davon sind zwölf bereits im Wiener Arbeitnehmer:innenparlament vertreten. 

Mehr Informationen zur AK-Wahl und Kontakt zum Wahlbüro findest du hier

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