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Was man bei der Weihnachtsbäckerei beachten sollte

Vor allem bei gemahlenen Produkten verfliegt nach dem Öffnen innerhalb weniger Monate der Duft. Was viele nicht wissen: Das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung gilt nur für noch verschlossene Ware. Beim Reste-Check sollte getestet werden, ob sich der Duft bereits verflüchtigt hat oder ob das Gewürz seltsam riecht. Als Faustregel gilt: Kardamom, Muskatnuss und Zimtstangen sind bis zu vier Jahre haltbar, Anis und Nelken können bis zu fünf Jahre aufbewahrt werden.

Wichtig ist aber die richtige Lagerung - zum Beispiel in Dosen oder dunklen Gewürzgläsern mit luftdichtem Verschluss. Die Gewürze sollten aber nie direkt über dem Herd stehen, denn Hitze schadet dem Aroma.

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