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Boris Becker wehrt sich vor Gericht gegen Insolvenzbehörde

Becker war 2017 von einem britischen Gericht für zahlungsunfähig erklärt worden. Eigentlich können Insolvenzverfahren in dem Land bereits nach einem Jahr abgeschlossen werden. In Beckers Fall wurden die Insolvenzauflagen jedoch um zwölf Jahre verlängert - demnach muss sich der Ex-Profi bis zum 16. Oktober 2031 bestimmten Einschränkungen für zahlungsunfähige Personen in Großbritannien unterwerfen.

Grund ist, dass Becker Transaktionen aus der Zeit vor und nach dem Insolvenzverfahren nicht ordnungsgemäß gemeldet haben soll. Um ähnliche Vorwürfe geht es jetzt erneut. Die Insolvenzbehörde führt nun strafrechtliche Ermittlungen gegen den 52-Jährigen, da er nicht so mit den Behörden zusammengearbeitet haben soll, wie die Auflagen es vorsehen. Der Insolvenzbehörde zufolge soll Becker am Donnerstag entweder selbst im Gericht sein oder online zugeschaltet werden. Zunächst dürfte es vor allem um prozesstechnische Details gehen.

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