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Bushido scheitert mit Verfassungsklage gegen Indizierung

Die Indizierung verletze ihn nicht in seiner Kunstfreiheit, teilte das Deutsche Bundesverfassungsgericht am Freitag mit. Die Karlsruher Richterinnen und Richter nahmen die Klage deshalb gar nicht zur Entscheidung an.

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Die Deutsche Bundesprüfstelle hatte die CD mit 15 Titeln im April 2015 auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt. Damit ist es verboten, das Album Kindern und Jugendlichen zugänglich zu machen, es ihnen gegenüber zu bewerben und zu verbreiten. Die Begründung: Die Texte würden verrohend wirken, einen kriminellen Lebensstil verherrlichen und Frauen sowie homosexuelle Menschen diskriminieren. Dagegen war Bushido vor Gericht gezogen. Der Streit ging bis zum Bundesverwaltungsgericht, wo der Rapper 2019 unterlag.