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Streit um Rechte an Liedern von Udo Jürgens beigelegt

Das gaben Jenny und John Jürgens, die ehelichen Kinder von Udo Jürgens, und Freddy Burger am Donnerstag gemeinsam bekannt. Die "gütliche Einigung", wie es in der Mitteilung heißt, bedeutet, dass die beiden Jürgens-Kinder alleinige Gesellschafter der UJM sind und damit die Veröffentlichung des gesamten Udo Jürgens-Musikproduktions-Katalogs in Händen halten. Sie entscheiden über die Verwendung von Evergreens wie "Griechischer Wein" oder "Aber bitte mit Sahne" und können entsprechend an den Liedern verdienen.

Freddy Burger hat mit seinem Musikverlagskatalog das Recht, die musikalischen Werke von Udo Jürgens weiter zu entwickeln. Er kann Udo-Jürgens-Lieder in Film-, Werbe- und Musicalproduktionen verwenden oder als Grundlage neuer Produktionen heute aktiven Musikerinnen und Musikern überlassen.

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Der Sänger, Komponist und Entertainer Udo Jürgens war im Jahr 2014 im Alter von 80 Jahren an Herzversagen gestorben. Seit 2017 stritten seine Kinder und Freddy Burger gerichtlich um die Urheberrechte. Die nun erzielte Einigung erfolgt nach einem Bundesgerichtsurteil von Ende Juli 2021.