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Bei Spielzeug mit App auf Zugriffsrechte achten

Bälle, Roboter oder Miniautos: Manches Spielzeug lässt sich auch per App ansteuern. Bei allem Spaß, den das bringt, sollten Eltern keinesfalls den Datenschutz vergessen, erklärt der TÜV. Speziell wenn das Produkt über Lautsprecher oder Kameras verfügt: Schlimmstenfalls könnten Unbefugte ins Zimmer der Kinder spähen oder mit ihnen sprechen.

Aus diesem Grund sollten Väter und Mütter die Datenschutzerklärung vor allem hinsichtlich der gewährten Zugriffsrechte studieren und die Verbindung mit einem Passwort schützen. Die App richtet man selbst ein und testet die Bedienung erst aus, ehe die Kinder herandürfen, empfehlen die TÜV-Experten.

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