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In-App-Käufe durch Kinder: So vermeiden Eltern Kostenfallen

"Wenn Kinder und Jugendliche auf eigene Faust Einkäufe tätigen, die über das ihnen zur Verfügung stehende Taschengeld hinausgehen, dann sind diese Verträge erst mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten wirksam", erklärt VZB-Rechtsexpertin Katarzyna Guzenda.

Eine Rückerstattung sei aber nicht in jedem Fall möglich. Wichtig sei schnelles Handeln, betont Guzenda, denn wenn Eltern beispielsweise lange Zeit nicht auf Abbuchungen reagieren, sei es sehr schwierig, das Geld zurückzuholen. Stattdessen sollten sie direkt Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen und diesen auf die fehlende Genehmigung durch die Eltern hinweisen.

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Damit es erst gar nicht zu ungewollten Käufen kommt, rät die Verbraucherschützerin Eltern, die Smartphones der Kinder so einzustellen, dass In-App-Käufe nicht möglich sind. Außerdem kann eine sogenannte Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter helfen, die verhindert, dass Drittanbieter die Mobilfunknummer zur Abrechnung kostenpflichtiger Dienste nutzen können. Wenn das Kind das Smartphone der Eltern mitbenutzt, können laut VZB eigene Kinder-Accounts ohne den Zugriff auf Zahlungsquellen oder ein Passwort-Schutz für In-App-Käufe helfen.