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Tabletten nicht mit dem Küchenmesser teilen

Wer die Arznei halbieren oder vierteln möchte, sollte lieber auf einen Tablettenteiler zurückgreifen. Die Packungsbeilage, der Arzt oder Apotheker geben zudem Aufschluss darüber, ob man die Tablette überhaupt teilen darf.

Sogenannte Retardtabletten etwa, bei denen der Wirkstoff verlangsamt freigesetzt wird, haben oft einen speziellen Überzug und sollten meist nicht zerstückelt werden. Denn diese Schicht soll verhindern, dass säureempfindliche Bestandteile der Arznei im Magen zerstört werden.

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