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Anklage gegen J. Meinl wegen Untreue - nicht rechtskräftig

Es gehe dabei um Zahlungen an Detektivagenturen von April 2009 bis August 2010 für Leistungen, die von Meinl persönlich beauftragt wurden und in keinen Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb bzw. dem Unternehmensgegenstand der Meinl Bank AG stehen. Die Anklage wirft Weinzierl und dem dritten Angeklagten vor, als Vorstände der Bank wissentlich ihre Befugnis über fremdes Vermögen missbraucht zu haben. Dem Banker Julius Meinl wird die Bestimmung der beiden anderen Angeklagten dazu vorgeworfen. Mit den Ermittlungen rund um die Meinl European Land hängt die Anklage nicht zusammen.

Die Strafdrohung für das Verbrechen der Untreue beträgt bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam. Die Angeklagten können innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklage Einspruch erheben.

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