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Doppelstaatsbürgerschaft: VfGH gibt Betroffenem Recht

Denn im Entscheid des Verfassungsgerichtshofs wird explizit festgehalten: dass der Inhalt dieses Verzeichnisses eine tatsächliche Wählerevidenzliste wiedergebe, beruhe "ausschließlich auf einer Vermutung". Der Datensatz sei nicht authentisch und hinsichtlich seiner Herkunft und des Zeitpunktes seiner Entstehung nicht zuordenbar und könne daher kein taugliches Beweismittel darstellen.

Der Datensatz war von der FPÖ an die Behörden weitergeleitet worden. Die Herkunft des umfangreichen Verzeichnisses ist unklar. Angeblich handelt es sich um eine "Wählerevidenzliste" für die türkischen Wahlen im Jahr 2015. Wegen dieser Liste waren bundesweit etliche Verfahren eingeleitet worden. Viele Betroffene beklagten sich freilich, nicht beweisen zu können, die türkische Staatsbürgerschaft zurückgegeben zu haben, weil die dortigen Behörden nicht kooperierten.

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