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Erstaufnahmezentren heißen nun Ausreisezentren

Eine Gesetzesänderung war für die neue Betitelung der Zentren nicht notwendig. Formal sind diese nach wie vor Erstaufnahmezentren. Allerdings traten am Freitag auch Änderungen im Aufgabenbereich in Kraft: In den Ausreisezentren sollen möglichst schnell Identität und Reiseroute geprüft werden. Zudem wird eine Gefährdungsprognose erstellt, etwa über eine mögliche kriminelle Vergangenheit der Asylwerber.

Hoffnung setzt das Innenministerium auch auf den Ausbau von "Fast-Track-Verfahren" für Personen, deren Chance auf Asyl gleich null ist. Dieses beschleunigte Verfahren soll von 27 auf 20 Tage verkürzt werden. Asylwerber werden auch in keine Länderquartiere mehr verlegt. Das betrifft unter anderem Personen aus sicheren Herkunftsstaaten. In den Bundeszentren wird künftig eine Anwesenheitspflicht von 22 Uhr abends bis 6 Uhr früh gelten.

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