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Die EU-Wahl findet am 26. Mai statt

Ab dem Stichtag können bereits Wahlkarten angefordert werden. Die Wahlvorschläge der Parteien mit den Kandidatenlisten müssen bis spätestens 12. April 17.00 Uhr beim Innenministerium eingereicht werden.

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger sowie EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und die am Stichtag in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Österreicher, die sich am Wahltag nicht an Ihren Hauptwohnsitz aufhalten oder im Ausland leben, können per Briefwahl teilnehmen.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden nach dem Brexit in den nunmehr 27 EU-Ländern alle fünf Jahre neu gewählt. Österreich wird statt bisher 18 Abgeordnete 19 Repräsentanten in das EU-Parlament entsenden, das sich künftig aus 705 Mandataren (derzeit 751) zusammensetzt. Derzeit entfallen auf die ÖVP und die SPÖ jeweils fünf Abgeordnete, auf die FPÖ vier, die Grünen drei und die NEOS ein Mandat. Die Stimmen werden nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht vergeben, sondern nach den einzelnen nationalstaatlichen Vorschriften.

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