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Gewalt gegen Frauen: Edtstadler wies auf Task Force hin

"Das Opfer muss so selbstbewusst sein, dass es sich auch wehrt", so die Staatssekretärin weiter. Angesprochen auf Fälle, in denen die Wegweisung eines Täters nicht ausreiche, bejahte Edtstadler, dass es diese gebe. Für eine etwaige U-Haft sei aber wesentlich, dass die Strafverfolgungsbehörden alle Infos vor Augen habe. Und man müsse dem Täter auch klar machen, dass er alleine Schuld an der Situation hat, und nicht etwa das Opfer.

Hintergrund der laufenden Diskussion zum Problem der häuslichen Gewalt sind die Zahlen des Bundeskriminalamts für das Jahr 2017, die nicht nur eine gestiegene Anzahl von Anzeigen wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs aufzeigten, sondern auch eine grundsätzliche Gefährdung von Frauen in Beziehungen. Laut Kriminalstatistik standen fast zwei Drittel aller 42.079 Anzeigen wegen Tötung, Körperverletzung, sexueller Übergriffe und Raub in Zusammenhang mit Beziehungstaten. Im vergangenen Jahr wurden in Österreich nach den Angaben 77 Frauen Opfer von Mord oder Mordversuch, 34 Frauen wurden ermordet.

Die angesprochene Task Force wurde Ende Februar des Jahres angekündigt, die geplanten Änderungen im Strafrecht sollen höhere Mindeststrafen bei Sexualdelikten und bei Gewalt gegen Frauen und Kinder bringen. Laut Edtstadler sei das Ziel eine österreichweite einheitliche Lösung für einen besseren Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt.

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