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Hitler-Geburtshaus: Womöglich mehr Geld für frühere Eignerin

Die Eignerin hatte bei dem Gericht gegen die Höhe der von der Republik festgesetzten Entschädigung geklagt. Dieses hielt nun fest, die Enteignungsentschädigung für die gesamte Liegenschaft in Braunau, "insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheit, dass es sich beim Hauptgebäude um das Geburtshaus Adolf Hitlers handelt", sei mit 1,508 Millionen Euro festzusetzen.

Der VfGH hatte davor festgestellt, dass die Enteignung an sich, der eine jahrelange Diskussion zwischen Eignerin und Innenministerium vorangegangen war, rechtens gewesen sei. Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte läuft noch.

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