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Kindergeld-Rückzahlung: NEOS fordern Hilfe für Betroffene

In letzter Zeit tauchen vermehrt Fälle auf, in denen vor allem selbstständig erwerbstätige Frauen von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) zu Rückzahlungen von Kinderbetreuungsgeld aufgefordert werden, obwohl sie die entsprechenden Zuverdienstgrenzen de facto nicht überschritten haben. Der Grund: Die Betroffenen hatten die Unterlagen für das ganze Jahr eingereicht - laut neuem Gesetz hätten sie es allerdings nach Monaten, in denen sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, aufsplitten müssen. Darüber wurden sie jedoch nicht informiert. Es gibt derzeit auch keine Möglichkeit, Unterlagen nachzureichen.

Die NEOS fordern daher in ihrem Antrag, dass Betroffene die fehlenden Unterlagen nachreichen dürfen. Außerdem sollen schnellstmöglich Erinnerungsschreiben verschickt werden mit Informationen, wie die Unterlagen einzureichen sind, um weiter Rückzahlungsforderungen zu vermeiden.

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