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Nationalrat beschließt Kassenreform

Das Ärztegesetz ermöglicht es künftig Medizinern, andere Ärzte anzustellen. Eine Änderung des Kranken- und Kuranstaltengesetzes räumt den Ländern die Möglichkeit ein, in ihren öffentlichen Spitälern Sonderklassegebühren für jene ambulanten Leistungen einzuheben, die bisher stationär erbracht wurden. Mit der sogenannten Kompetenzbereinigung werden die gegenseitigen Zustimmungsrechte von Bund und Ländern gestrichen. Die Kinder- und Jugendhilfe wandert zu den Ländern.

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