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Nationalrat sorgt mit Brexit-Begleitgesetz vor

Wie der Regierungschef Mittwochvormittag im Nationalrat betonte, mache ein harter "Brexit" keinen Sinn, wenn diesen niemand wolle. Daher sollte man notfalls mehr Zeit geben. Er sei "klar für eine Verschiebung des Brexit", sollte es bis Ende März keine Lösung geben.

Wird es dann doch ein harter Ausstieg, können dank des heutigen Gesetzesbeschlusses die rund 11.000 britischen Staatsbürger in Österreich wohl noch einige Zeit bleiben. Ihnen würde ein vereinfachter Zugang zu einem Niederlassungstitel ermöglicht. Wer sich Ende März schon mehr als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich aufgehalten hat, soll demnach auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" umsteigen können. Den anderen steht ein erleichterter Zugang zur "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" offen.

Was den Nachweis von Deutsch- und Wertekenntnissen aus der Integrationsvereinbarung betrifft, kann die Außen- und Integrationsministerin per Verordnungsermächtigung Ausnahmebestimmungen für Staatsbürger ehemaliger EU-Staaten und ihre Angehörigen festlegen. Beantragt werden müssen die neuen Aufenthaltstitel innerhalb von sechs Monaten.

Zusätzliche Regelungen braucht es für im Öffentlichen Dienst beschäftigte Briten sowie für Rechtsanwälte von der Insel. Ohne die im Gesetz verankerten Sonderbestimmungen müsste etwa der Arbeitsvertrag von rund 260 Bundesbediensteten bzw. Landeslehrern umgehend gelöst werden, wobei es sich dabei insbesondere um als "Native Speaker" eingesetztes Lehrpersonal handelt. Auch wird beispielsweise sicher gestellt, dass jene 14 britische Studierende, die Studienbeihilfe in Österreich bekommen, diese weiterbeziehen können. Die SPÖ lehnte die gesamte Vorlage als Stückwerk ab.

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