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Regierung will Gesetze vor Beschluss umsetzen

Worum es geht: In dem kurzfristig eingebrachten Antrag wird die Sozialministerin ermächtigt, "Vorbereitungshandlungen" auf noch gar nicht beschlossene Gesetze im Bereich der Sozialversicherung, die allerdings bereits in parlamentarischer Behandlung sind, eigenständig vorzunehmen. Als Voraussetzung ist bloß angegeben, dass andernfalls keine fristgerechte Umsetzung der Gesetze möglich wäre. Beschlossen werden soll die umstrittene Neuregelung am Ende der Tagesordnung am Donnerstag.

Abgestellt ist der Antrag auf die Sozialversicherungsreform. Die Träger werden direkt verpflichtet, auf Verlangen der Aufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen die Zahl der pflichtversicherten Dienstnehmer zu einem bestimmten Stichtag in der vom Sozialministerium geforderten Form zur Verfügung zu stellen. VP-Klubchef August Wöginger begründete in der Debatte die Initiative damit, dass einzelne Träger die Kassen-Strukturreform nicht unterstützen würden.

Die SPÖ sieht hingegen mit dem Gesetz einen Schritt zu einer autoritären Demokratie, wie der stellvertretende Klubobmann Jörg Leichtfried ausführte. Das letzte Mal sei solch ein Selbstermächtigungsgesetz 1933 beschlossen worden. Leichtfried ist sicher, dass das Gesetz illegal ist und will daher auch den VfGH bemühen. SP-Verfassungssprecher Peter Wittmann glaubt, dass über das Gesetz, das ja den gesamten Bereich der Sozialversicherung umfasst, beispielsweise auch Pensionskürzungen ohne parlamentarischen Beschluss verfügt werden könnten.

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