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Das bringt 2019 für Autofahrer

Die Novelle zum automatisierten Fahren erlaubt Einparkhilfen bei Pkw zu verwenden, für die der Fahrer nicht im Auto sitzen muss. Der Lenker muss sich aber "in Sichtweite zum Fahrzeug befinden" und im Notfall eingreifen können, hieß es in der im November in Begutachtung geschickten Verordnung. Auch freihändiges Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit "Autobahnpilot" mit automatischer Spurhaltung soll damit gestattet werden. Offen ist laut ÖAMTC, wann die Verordnung in Kraft tritt. Ebenfalls noch nicht bekannt ist, ab wann der sogenannte Luft-100er auf Autobahnen oder Schnellstraßen nicht mehr für E-Fahrzeuge gelten soll.

Ab Juli 2019 müssen neu genehmigte E-Fahrzeuge bis 20 km/h Fahrgeschwindigkeit ein akustisches Warnsystem aktiviert haben. Dabei soll es unterschiedliche Geräusche fürs Beschleunigen und Bremsen geben, erläuterte der ÖAMTC. Eine Nachrüstung für bestehende Elektrofahrzeuge ist demnach nicht vorgesehen.

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