Promis

Schwesta Ewa muss wohl wieder ins Gefängnis

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Donnerstag alle dagegen eingelegten Revisionen. Damit hat ein Urteil des Frankfurter Landgerichts von 2017 Bestand.

Die Sängerin hatte zugegeben, mehrere junge Frauen, die für sie als Prostituierte arbeiteten, bei etlichen "Ausrastern" geschlagen und getreten zu haben. Die Einkünfte gab sie nicht beim Finanzamt an. Verurteilt wurde sie unter anderem wegen 35-facher Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Vom Vorwurf der Zuhälterei und des Menschenhandels hatte das Landgericht sie aber freigesprochen. Das ist laut dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nicht zu beanstanden.

Über die Vollstreckung der Haftstrafe muss jetzt die Staatsanwaltschaft Frankfurt entscheiden. Die 34-Jährige saß bereits knapp acht Monate in Untersuchungshaft. Inzwischen hat sie ein Baby.

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