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Heumarkt: Gutachten sieht Zuständigkeit des Bundes

"Der Bund ist für die Einhaltung staatsvertraglicher Verpflichtungen ungeachtet ihrer innerstaatlichen Zuordnung nach der Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern verantwortlich", heißt es im Gutachten. "Um diese Verantwortung auch dann wahrnehmen zu können, wenn die Durchführung eines völkerrechtlichen Vertrages in den Kompetenzbereich der Länder fällt, räumt die Bundesverfassung dem Bund ein durchaus effizientes Instrumentarium ein."

Konkret heißt das, geht es um den möglichen Verlust des Welterbe-Status der Wiener Innenstadt, ist nicht mehr das Bundesland Wien hauptverantwortlich. Zinggl: "Die Bundesregierung kann das Weltkulturerbe der Stadt Wien nicht nur retten, sie muss es der Verfassung nach tun." Dies könne etwa in Form einer Weisung an die Landesregierung oder den Landeshauptmann erfolgen oder als Ersatzvornahme durch den zuständigen Bundesminister.

"Der Schaukampf um das Projekt am Heumarkt zwischen Bund und Wien erinnert an das traditionelle Catchen: Die Gegner im Ring machen große Ansagen und bieten der Öffentlichkeit ein Schauspiel, aber in Wahrheit tut keiner dem anderen weh", kommentierte JETZT (Liste Pilz)-Kultursprecher Zinggl die derzeitige Situation.

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