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Kaum Angaben zu Extrakosten bei Online-PC-Spielen

Bei Minderjährigen gilt zwar, ohne Zustimmung der Eltern sind hohe In-Game-Käufe unwirksam. Doch nicht immer war es möglich, unautorisierte Käufe problemlos zu reklamieren. Eine Untersuchung zeigt: Einige der 14 untersuchten Spiele-Anbieter erstatteten die Beträge, andere nicht.

Keiner der 14 untersuchten Anbieter wies vor dem Kauf oder vor der Registrierung auf weitere Kosten hin. Auch auf den Webseiten der Spiele-Anbieter gab es bei fünf von 14 keine Angaben zu In-Game-Käufen.

Nach Angaben der Verbraucherschützer suchen Eltern bei vielen Anbietern auch vergeblich nach Informationen, ab welchem Alter das Spiel geeignet ist. Denn die Verpflichtung, eine Alterskennzeichnung anzugeben, gilt nicht bei ausschließlich online vertriebenen Spielen.

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