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Österreichs Gastronomie öffnet großflächig

Hotels, Gastronomie, Sportstätten und Kultur sind somit wieder geöffnet. Geschlossen bleiben nur noch die Nachtlokale, Großveranstaltungen mit mehr als 1.500 Personen indoor und 3.000 Personen outdoor sind weiterhin untersagt. In allen offenen Bereichen gelten die 3G-Regeln: Man muss also geimpft, genesen oder getestet sein. Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer zelebrierten die Öffnung der Gastronomie mit einem Mittagessen im Schweizerhaus im Wiener Prater.Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig wiederum besuchte am Morgen das Café Frauenhuber im ersten Bezirk.

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Bereits um fünf Uhr in der Früh öffneten bundesweit vereinzelt Lokale, die sich neben Besuchern auch über großes Medieninteresse freuen durften. Für Rauschen im Blätterwald sorgten gestern Berichte, wonach es eine eigene Homepage gibt, auf der einige Lokale damit werben, die Coronamaßnahmen nicht zu kontrollieren. Apropos Kontrolle: Wer ein Lokal aufsuchen will, muss nicht nur die drei "G" (getestet, geimpft oder genesen) beachten, sondern sich auch ausweisen können.

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Als Nachweis für die 3Gs gelten Testzertifikate, der Impfpass und ärztliche Atteste bzw. Absonderungsbescheide. Ab Anfang Juni soll national der elektronische Nachweis per QR-Code eingeführt sein, ab Ende Juni sogar EU-weit. Wer Covid-19 bereits überstanden hat oder geimpft ist, kann sich das regelmäßige Testen ersparen, das sind rund 2,6 Millionen Menschen in Österreich. Sehr wohl testen lassen müssen sich allerdings all jene, deren Genesung schon mehr als ein halbes Jahr zurückliegt (150.000 Personen). Auch für sie entfällt die Testpflicht allerdings, wenn sie mittlerweile zumindest eine Impfdosis erhalten haben.

Bei den Tests gelten die bereits bekannten Regeln: PCR-Tests werden für 72 Stunden ab Abnahme anerkannt, professionell abgenommene Antigentests 48 Stunden lang und Selbsttests 24 Stunden. Auch vor Ort können Tests angeboten werden, die aber nur für den Besuch der Einrichtung selbst gelten. Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Bereichen weitere Vorsichtsmaßnahmen und Regeln. So gilt in Innenräumen fast überall die Maskenpflicht, in Lokalen dürfen indoor maximal vier Erwachsene plus sechs Kinder und outdoor maximal je zehn Erwachsene und zehn Kinder an einen Tisch Platz nehmen. Außerdem gilt fast überall Registrierungspflicht. Die Sperrstunde ist generell mit 22 Uhr festgelegt.

Eine Zusammenkunft ab elf Personen gilt als Veranstaltung mit 3G-Regeln und Anzeige-Pflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde, ab 51 Personen sind Veranstaltungen bewilligungspflichtig und es braucht zugewiesene Sitzplätze. Indoor dürfen an Veranstaltungen nicht mehr als 1.500 und outdoor nicht mehr als 3.000 Personen teilnehmen. Beim Sport selbst etwa in Fitnessstudios muss man keine Maske tragen, sehr wohl aber im Gebäude an sich.

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