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197 Anzeigen bei Schwerpunktaktion gegen Prostitution

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie war legale Prostitution bis Ende Juni generell nicht erlaubt bzw. unmöglich gemacht worden. Ab 1. Juli entfiel dann der Paragraf der "COVID-19-Lockerungsverordnung", der das Betreten von Bordellen und Laufhäusern untersagt hatte. Wie Polizeisprecher Paul Eidenberger am Freitag der APA sagte, wurden aber ausschließlich Anzeigen in Zusammenhang mit illegaler Prostitution und nicht wegen Verstoßes gegen die Covid-19-Verordnungen gesetzt.

Auslöser für die Einsätze war die verstärkte Internetpräsenz von Prostituierten. Auch nach den sukzessiven Lockerungen nach dem Lockdown blieb das Online-Angebot illegaler Sexarbeit bestehen.

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