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3G-Regel in Spitälern und Pflegeheimen vor Fall

Die derzeit geltende Verordnung ist bis 15. Jänner befristet. Im Ministerium wurde laut SN bestätigt, dass eine entsprechende Lockerung geprüft werde. In den vergangenen Wochen sei immer deutlicher geworden, "dass Corona nicht mehr die einzige Belastung für unser Gesundheitssystem darstellt". Die FFP2-Maske schütze auch zuverlässig vor Influenza und RS-Viren-, während die Coronaschutzimpfung nur vorübergehend einen gewissen Schutz vor einer Ansteckung biete.

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