News

46-Jähriger wegen Diebstahlserie auf Bahnhöfen verurteilt

In den Jahren 2013 bis 2016 informierte die Polizei mehrmals die Bevölkerung über drei Männer, die vor allem von Bahnkunden die Codes ihrer Bankomatkarten ausspionierten, als diese damit ihre Zugtickets kauften. Anschließend stahlen ihnen die Täter die Geldtasche samt Bargeld, Bankkarten und Dokumenten wie Führerschein, Personalausweis, ÖBB-Vorteilskarte und hoben mit der Bankkarte Hunderte Euro ab. Teilweise waren Zettel mit den Zahlenkombinationen für den Code in den Brieftaschen verstaut.

Des Öfteren kam es vor, dass die dreisten Diebe den Fahrgästen aufdringlich in die Züge halfen und währenddessen ihre Geldbörse stahlen. In Salzburg beispielsweise wurde eine Frau bis in den Zug verfolgt, wo ihr dann die Brieftasche entwendet wurde. Einige Reisende wurden in öffentlichen Verkehrsmitteln und auch bei Haltestellen Opfer der Langfinger. Polizeidienststellen verglichen das Videomaterial von Überwachungskameras und kamen so auf die Spur des Beschuldigten. Er wurde in Polen festgenommen und nach Salzburg ausgeliefert.

Die Staatsanwaltschaft listete in ihrem Strafantrag gegen den Angeklagten 28 Delikte in Salzburg, St. Valentin, Wien, Linz und anderen Orten auf. Sämtliche Zeugen wurden heute bei dem Prozess von Strafrichterin Anna-Sophia Geisselhofer zur noch offenen Schadenshöhe befragt. Es ging also um Beträge, die nicht von Versicherungen oder Banken rückerstattet wurden. Die Privatbeteiligten schlossen sich dem Verfahren mit einen Schadensbetrag von insgesamt 8.400 Euro an. Gabi Burgstaller gab an, dass mit ihrer gestohlenen Bankomatkarte ein hoher Geldbetrag behoben wurde. Gestohlen wurden ihr unter anderem auch Bargeld, Führerschein und Personalausweis.

Der Pole entschuldigte sich für seine Taten. Er zeigte sich überrascht, dass keine der gestohlenen Dokumente gefunden wurden. Er habe diese in Briefkästen geworfen oder vor Geschäfte gelegt, damit die Bestohlenen ihre Ausweise zurückbekommen würden, erklärte er. Der Verteidiger bat um ein mildes Urteil. Sein Mandant habe sich von Anfang an umfassend geständig und kooperativ gezeigt.

Schließlich wurde der in Polen einschlägig vorbestrafte, aber in Österreich unbescholtene Angeklagte wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und Urkundenunterdrückung schuldig gesprochen. Der Gesetzgeber sieht für diese Taten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Erschwerend für das verhängte Strafmaß von zwei Jahren unbedingt sei das Zusammenkommen mehrerer Verbrechen und die einschlägige Vorstrafe gewesen, erläuterte die Richterin.

Alle Inhalte anzeigen