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74-Jähriger nach Kindesmissbrauchsvorwurf vor Gericht

Laut Anklageschrift hat sich der 74-Jährige - nach vorangegangenem schwerem Missbrauch in der Nacht durch einen Betreuer - am darauffolgenden Morgen ebenfalls an dem Burschen vergangen. Der Betreuer ließ sich von der Justiz indes nicht mehr ausforschen.

In einer schriftlichen Stellungnahme hatte der Angeklagte angegeben, nie jemanden missbraucht zu haben oder "gegen die sexuelle Integrität ihm anvertrauter Kinder und Jugendlicher gerichtete Handlungen" gesetzt zu haben. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft attestierte dem mittlerweile erwachsenen Mann, der den Sachverhalt erst viele Jahre später zur Anzeige brachte, jedoch einen "äußerst glaubwürdigen Gesamteindruck".

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