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Absonderung bei Corona kann abgemildert werden

Beschlossen wurde zudem, dass die Gesundheitsbehörden in der Kontaktnachverfolgung künftig zu Spitzenzeiten priorisieren und einschränken dürfen. Dies gilt, wenn der Aufwand objektiv nicht bewältigbar ist. Außerdem wurden die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass der Gesundheitsminister Personen mit einem Schreiben an ihre Auffrischungsimpfung gegen Corona erinnern kann.

Impfdaten sollen - länger als bisher vorgesehen - mindestens bis Ende Juni kommenden Jahres gespeichert werden dürfen. Geändert wird zudem das Suchtmittelgesetz, hier war nur die FPÖ dagegen. Die behandelnden Ärzte können damit die Dauerverschreibung für Ersatzmedikamente für Drogenkranke mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" versehen, womit sie nicht mehr zum Amtsarzt müssen. Die Pauschale für die Abgabe von Covid-Heilmitteln wird von den öffentlichen Apotheken auf die Hausapotheken ausgedehnt.

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Mit einem weiteren Beschluss mit Zustimmung von ÖVP, Grünen und SPÖ wurden diverse Corona-Regeln verlängert, die den Verwaltungsbereich betreffen. Dabei geht es etwa um Beschlüsse von Gemeinderäten und des Ministerrats per Videokonferenz, den Einsatz von Videotechnologie in Verwaltungsverfahren und die Einschränkung des Parteienverkehrs. Auch der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat, die KommAustria inklusive ihrer Senate, die Presseförderungskommission sowie der Stiftungsrat und der Publikumsrat des ORF dürfen noch bis Ende 2022 Beschlüsse im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz fällen, sollten das "außergewöhnliche Ereignisse" erfordern.