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AfD-Schiedsgericht bestätigte Parteiausschluss von Kalbitz

Der unter Rechtsextremismus-Verdacht stehende Kalbitz, ehemaliges Bundesvorstandsmitglied, scheiterte mit der Anfechtung seines Rauswurfs aus der AfD. Den Rauswurf des damaligen Landeschefs in Brandenburg und Vorsitzenden der Landtagsfraktion in Potsdam hatte vor allem Parteichef Jörg Meuthen betrieben. Vergangenen Mai stimmte eine knappe Mehrheit im Bundesvorstand für den Ausschluss des ehemaligen Fallschirmjägers.

Kalbitz war neben dem Thüringer Landeschef Björn Höcke prominentester Vertreter des "Flügels" in der AfD. Der Bundesverfassungsschutz stufte die rechtsnationale Bewegung als rechtsextrem ein. Die Gruppierung sagte daraufhin ihre Selbstauflösung zu. Der Bundesvorstand hatte Kalbitz die Parteimitgliedschaft wegen verschwiegener Mitgliedschaften in anderen Organisationen entzogen. Demnach war er Mitglied bei der Partei "Die Republikaner" gewesen. Zudem habe er Verbindungen zur "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) gehabt. Die Organisation wird als neonazistisch eingestuft.

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Kalbitz klagte vor dem Berliner Landgericht gegen seinen Ausschluss. Das Gericht entschied im Juni, dass er in der AfD bleiben darf, bis das Bundesschiedsgericht der Partei eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren trifft. Dies ist nun am Samstag geschehen.

Der Vorsitzende der Bundestagsfraktion Alexander Gauland hatte den Rauswurf von Kalbitz als falsch und sehr gefährlich für die Partei kritisiert. Auch Co-Parteichef Tino Chrupalla lehnte den Ausschluss ab. Meuthen hatte sich wiederholt zuversichtlich gezeigt, dass der Fall Kalbitz die Partei nicht spalten werde.