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AK erkämpfte Überstunden-Nachzahlung für Foto-Lehrling

"Zwar dürfen Lehrlinge ab 18 Jahren Überstunden machen, selbstverständlich sind sie aber zu bezahlen und zwar mit Überstundenzuschlägen. Die junge Frau hat sich an uns um Hilfe gewandt und wir konnten ihr zumindest zur Bezahlung der offenen Überstunden verhelfen", erklärte der oö. AK- Präsident Johann Kalliauer.

Zum Glück habe das Mädchen genaue Zeitaufzeichnungen geführt. Nach Intervention der AK habe ihr der Arbeitgeber die offene Summe von netto 635 Euro nachbezahlt. "Das ist für das Mädchen ein bedeutender Betrag. Er entspricht immerhin dem eineinhalbfachen der Lehrlingsentschädigung für ein Monat, die für Fotografen/innen bei 428 Euro liegt." Das Lehrverhältnis war nach fünf Monaten kulanterweise einvernehmlich beendet worden.

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Lehrlinge unter 16 Jahren dürfen laut AK maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten und darüber hinaus keine Überstunden machen. Zwischen 16 und 18 Jahren sind sie nur in Ausnahmefällen erlaubt. Falls Lehrlinge doch Überstunden machen, und zwar ob zulässig oder unzulässig, "müssen diese mit einem Zuschlag von mindestens 50 Prozent extra bezahlt beziehungsweise durch einen entsprechenden Zeitausgleich abgegolten werden", hieß es seitens der AK.

(S E R V I C E: aktuelle Informationen über Arbeitszeit und Überstunden unter https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/arbeitszeit.)