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Amtshaftungsprozess zum Wiener Terroranschlag verschoben

Mit dem Entschädigungsfonds komme die Republik "ihrer - über eine rechtliche Verpflichtung hinausgehende - Verantwortung gegenüber den unschuldigen Opfern des verabscheuungswürdigen Terroranschlags nach", schreibt die Finanzprokuratur in einem Schriftsatz, aus dem die Zeitung zitiert. Die Ansprüche der Klägerin könnten durch den Fonds "vollständig befriedigt werden", wird ausgeführt - wobei die Bemessung der Zahlungen auf Grundlage eines Gutachtens zu erfolgen habe. Es fehle nun an "rechtlichem Interesse an der Fortführung des Amtshaftungsverfahrens".

Norbert Wess, Anwalt der Klägerin, sagte bereits nach Verkündung des zunächst mit 2,2 Mio. Euro dotierten Fonds, dass er die Frage nach der Amtshaftung vorerst von dem Fonds nicht berührt sehe. Zudem ergäben sich immer mehr Hinweise darauf, dass die Behörden entsprechende Erkenntnisse zum späteren Attentäter an die Staatsanwaltschaft hätten berichten müssen, wie es sinngemäß in einem Vorbringen der Klägerin heißt. Darunter etwa die Tatsache, dass der Attentäter mitunter in einer Wohnung zugegen war, die von den Behörden beobachtet wurde und in der einschlägige Treffen stattfanden.

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