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Ankündigung Zadics zu Korruptionsstrafrecht wird begrüßt

Zadić hatte tags zuvor im APA-Interview den Entwurf zur Nachschärfung des Korruptionsstrafrechts für das erste Quartal angekündigt, um bestehende Lücken zu schließen. Diesen habe sie bereits dem Koalitionspartner ÖVP zur politischen Abstimmung übermittelt. Eckpunkte sind eine erweiterte Strafbarkeit des Mandatskaufs und die Ausweitung des Amtsträgerbegriffes bei Bestechlichkeit. Es soll auch strafbar werden, wenn ein Politiker eine bestimmte Leistung gegen Geld oder sonstige Vorteile zusagt, noch ehe er die entsprechende Funktion eines "Amtsträgers" inne hat.

Volksbegehren-Initiator Martin Kreutner begrüßte, dass das Justizministerium damit "wesentliche Forderungen des Rechtstaat- & Anti-Korruptionsvolksbegehren für eine zeitgemäße Antikorruptionsgesetzgebung aufgegriffen hat". Man wolle den Gesetzgebungsprozess aber "genau beobachten", damit es zu keiner Verwässerung komme und die vielen Lücken des Korruptionsstrafrechts tatsächlich geschlossen werden. Hierzulande sei man von einer modernen und umfassenden Antikorruptions- und Transparenzgesetzgebung "noch weit" entfernt, so Kreutner.

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Irritiert zeigte man sich hingegen über jüngste Aussage von Bundeskanzler Karl Nehammer, wonach die ÖVP "kein Korruptionsproblem" habe. Angesichts der Enthüllungen des Vorjahres sei das "mehr Wunschdenken als eine sachlich qualifizierte Feststellung", findet Volksbegehren-Proponentin Heide Schmidt.

Mehr Geschwindigkeit in der Korruptionsbekämpfung forderte SPÖ-Justizsprecherin Yildirim am Montag. Zadić habe wiederholt Reformen angekündigt, ohne Gesetzesentwürfe vorzulegen. "Die Korruption ist in Österreich ein drängendes Problem, gegen das wir endlich mit Konsequenz und auch mehr Tempo vorgehen müssen." Der Kuschelkurs der türkis-grünen Bundesregierung könne nicht darüber hinwegtäuschen, "dass die ÖVP offensichtlich ein Korruptionsproblem hat", so Yildirim, die die notwendigen Ressourcen für die Justiz verlangte.