News

Anspruch auf Pflegekarenz soll ausgeweitet werden

Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit können für die Dauer von ein bis drei Monaten vereinbart werden - ein Rechtsanspruch darauf besteht bisher aber nur für vier Wochen. Pflegt man einen nahen Angehörigen, der mindestens Pflegegeld der Stufe drei erhält, erhält man bei der Pflegekarenz einen Betrag in der Höhe des Arbeitslosengeldes.

Seit der Einführung 2014 stieg die Zahl der Menschen, die Pflegekarenz in Anspruch nehmen, laut Daten des Sozialministeriums von 2.321 auf 3.921 (Jänner bis November 2022). Lediglich 131 Personen davon waren im vergangenen Jahr in Pflegeteilzeit. Dieses Modell will sich Rauch daher ganz grundlegend anschauen. "Wenn es nicht passt, dann muss man es abändern, weil 131 Personen Pflegeteilzeit für ganz Österreich, das ist unbefriedigend", so Rauch.

Alle Inhalte anzeigen

Die Verlängerung des Anspruches soll noch im ersten Quartal kommen. Die budgetären Voraussetzungen dafür seien geschaffen, hieß es gegenüber der APA aus dem Sozialministerium. Der Rechtsanspruch habe darüber hinaus in die jeweiligen Betriebsvereinbarungen oder Kollektivverträge Eingang zu finden, so ein Sprecher.