News

Arbeitslosengeld wurde 2020 viel seltener gesperrt

93.199 Mal sperrte das AMS 2020 Arbeitslosen- oder Notstandsgeld, das waren gut ein Drittel (36,02 Prozent) weniger Sanktionen als 2019. Etwas weniger als die Hälfte der Sperren (42.719 Fälle) betraf echte Missbrauchsfälle, darunter wurde 583 Mal die Unterstützung wegen Arbeitsunwilligkeit ganz gestrichen. Wer die Arbeit oder Schulung nicht aufnimmt, muss sechs Wochen, bei Wiederholung acht Wochen auf Unterstützung verzichten. Das betraf fast 19.000 Fälle. Wer unentschuldigt an einzelnen Tagen Schulungen verpasste, bekam für diese Tage kein Geld - das kam in rund 23.200 Fällen vor.

"Mit dem Rückgang der offenen Stellen der Unternehmen sank auch die Zahl der Rückmeldungen, die Ausgangspunkt für Sperren wegen Missbrauch von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe sind. Außerdem hatten wir aufgrund der Corona-Situation zwischen Mitte März und Mitte Mai überhaupt keine Sanktionen ausgesprochen", erklärte Johannes Kopf, Vorstand des Arbeitsmarktservice (AMS), in der Aussendung.

Alle Inhalte anzeigen

Zusätzlich zu den Missbrauchsfällen blieben Jobsuchende 22.000 Mal unentschuldigt einem vereinbarten AMS-Termin fern - und verloren ihre Unterstützung bis zum nächsten Termin. Meist handelte es sich um "wenige Tage", so das AMS. "Dieser Rückgang erklärt sich mit deutlich weniger AMS-Terminen aufgrund der Corona-Situation", schreibt Kopf.

Weitere 28.400 Personen bekamen für vier Wochen kein Arbeitslosengeld, weil sie selbst gekündigt hatten, auch in dieser Kategorie gab es einen Rückgang von 12,9 Prozent. "Auch hier dürfte Corona seine Spuren zeigen. Bei unsicherer Arbeitsmarktlage beenden Arbeitskräfte ihr Dienstverhältnis von selbst einfach seltener", so Kopf.