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Armutskonferenz will Reform der Mindestsicherung

Die derzeit gültige Rechtslage verschärfe Armutslagen und degradiere Betroffene zu Bittstellern, heißt es in einer Aussendung der Armutskonferenz. Das von der alten ÖVP/FPÖ-Regierung beschlossene Rahmengesetz, das der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Dezember 2019 teilweise aufgehoben hat, eröffnet laut Schenk "neue Hürden und Unsicherheiten, mit denen Menschen in schwierigen Lebenssituationen konfrontiert werden".

Besonders problematisch für Hilfesuchende sei die Deckelung bei den Mietzuschüssen. Eine konkrete Forderung ist daher, dass die tatsächliche Miete plus Energiekosten durch die Mindestsicherung getragen werden. "Die Übernahme von Anmietungs- und Ausstattungskosten sind wesentliche Grundlagen zur Armutsbekämpfung", wird diesbezüglich betont.

Weiters bräuchte es eine effektive Soforthilfe, da teils monatelange Wartezeiten bis zu einer Entscheidung für Menschen in Notlagen nicht zumutbar seien. Per Gesetz sollte eine einmonatige Entscheidungsfrist festgeschrieben werden, die Ämter sollten zudem zur schriftlichen Entscheidung mit Begründung verpflichtet werden. Und: Anträge müssten in einfacher Sprache und mehrsprachig abgefasst sein.

Gleichzeitig müsse die gesetzliche Verankerung der Krankenversicherung kommen, genauso wie eine Neu-Regelung bei den Unterhaltsverpflichtungen. Denn dass diese häufig gerichtlich geltend gemacht werden müssen, sei mit einem "modernen Sozialstaatsverständnis nicht zu vereinbaren". Im Falle einer "zielstrebig verfolgten Ausbildung" sollten darüber hinaus Personen mit maximal Pflichtschulabschluss auch nach 18 noch die Möglichkeit haben, Mindestsicherung zu beziehen.

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