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AUA-Betriebsräte wegen zu hohen Gehältern vor Gericht

Die AUA fordert nun die Überzahlung für drei Jahre rückwirkend - also im Ausmaß von rund 500.000 Euro für beide zusammen - zurück und stützt sich dabei auf das im Arbeitsverfassungsgesetz verankerte sogenannte "Privilegierungsverbot" von Betriebsräten. Dieses besagt, dass einem Betriebsrat nicht mehr Gehalt zustehen sollte als anderen Mitarbeitern. Darüber hinaus seien die Gehälter laut AUA nun wieder auf ein "normales Niveau" reduziert worden.

Die beiden Betriebsräte Junghans und Ramoser halten jedoch dagegen, dass "andere Betriebsräte in staatsnahen Unternehmen noch mehr verdienen würden, dass sie aufgrund ihrer aufwändigen Betriebsratstätigkeit andere Chancen sausen lassen mussten und dass das höhere Gehalt ihrem tatsächlichen Arbeitsaufwand entspräche", so das Magazin. Ihr Anwalt Alois Obereder habe zudem die "herausragende Qualifikation" seiner Mandanten hervorgehoben.

Zu Details der Verhandlung wollte sich die AUA gegenüber dem "trend" nicht äußern. "Wir haben mit den betroffenen Betriebsratsmitgliedern in den vergangenen Jahren stets konstruktiv zusammengearbeitet. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass in unserem Unternehmen alles rechtmäßig abläuft. Es blieb uns daher leider gar keine andere Wahl, als juristische Schritte einzuleiten," zitiert das Magazin jedoch den AUA-Chef Alexis von Hoensbroech. Außergerichtliche Einigungsversuche seien gescheitert, so der "trend" weiter.

Auch vom aktuellen Präsident des österreichischen Luftfahrtverbands, Peter Malanik, gab es laut dem Magazin keinen Kommentar. Er war 2009 im AUA-Vorstand für Personalagenden zuständig und ist daher ein wichtiger Zeuge in dem Verfahren. Das Verfahren habe im Mai begonnen, der nächste Verhandlungstermin sei für Jänner anberaumt, bestätigte das zuständige Gericht dem "trend".

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