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Unabhängig vom Impfstatus: Auch LehrerInnen müssen zu Schulbeginn testen

Allerdings gibt es eine etwas andere Vorgaben als für die Schüler. Ungeimpfte Lehrer müssen neben zwei Antigentests einen externen PCR-Test erbringen, bei geimpften reichen auch drei Antigentests, hieß es aus dem Bildungsministerium auf APA-Anfrage.

Für Schüler gilt: Sie testen in der Sicherheitsphase ebenfalls unabhängig vom Impfstatus dreimal - am Montag absolvieren sie an der Schule einen Antigen- sowie einen PCR-Test, am Donnerstag einen Antigentest. Regional sind auch weitergehende Regelungen möglich, etwa weitere PCR- statt Antigentests.

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Ungeimpfte Lehrer dürfen "ihren" PCR-Test dabei nicht an der Schule absolvieren. Sie müssen ein Attest einer externen Stelle vorlegen. Die Antigentests können sie dagegen an der Schule mitmachen. Geimpfte können dreimal pro Woche in der Schule in der Nase bohren, alternativ dürfen natürlich auch sie einen externen PCR-Test bringen.

Wie die Testfrequenz nach der Sicherheitsphase aussieht, hängt von der allgemeinen Risikolage ab. Ungeimpfte Lehrer sollen dann aber jedenfalls (wie schon in der Sicherheitsphase) im Unterricht eine Maske tragen und PCR-testen.