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Bauarbeiter bekommen 6. Urlaubswoche nach 20 Arbeitsjahren

Hauptziel der Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) ist demnach die Förderung von Ganzjahresbeschäftigungen in der Baubranche. In diesem Sinn ist eine Entlastung von Bauunternehmen, die Mitarbeiter während der Wintermonate bzw. in den Winterfeiertagen beschäftigten, vorgesehen. Gegen die Novelle stimmten lediglich die NEOS, sie behalten sich aber eine Zustimmung im Plenum vor.

Konkret werden Bauunternehmen, die ihre Mitarbeiter auch während der Winterfeiertage beschäftigen, künftig einen deutlich höheren Teil der Lohnnebenkosten als bisher refundiert bekommen. Im Gegenzug wird der von den Unternehmen zu leistende Zuschlag zur Finanzierung dieser Winterfeiertagsregelung erhöht.

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Außerdem werden die Zuschläge zur Finanzierung des Überbrückungsgeldes - eine Art frühzeitige Pension für Bauarbeiter - jahreszeitlich gestaffelt. Demnach sinkt der einschlägige Zuschlagsfaktor für die Monate Jänner bis März und Dezember von 1,5 auf 0,4, ohne dass dadurch die Finanzierung dieser Leistung gefährdet wäre, wie in den Erläuterungen zum Gesetzesantrag (703/A) festgehalten wird.