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THC-Grenzwert am Steuer: Bericht über Pläne des Verkehrsministeriums

Cannabis ist in Österreich als illegale Droge eingestuft. Im Verkehrsressort werde an einem Gesetzesentwurf für einen Grenzwert ähnlich des 0,5-Promille-Limits bei Alkohol gearbeitet.

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Beeinträchtigungsprinzip

"Nach dem Beeinträchtigungsprinzip muss unterschieden werden zwischen Konsum, der bereits vor Tagen stattgefunden haben kann, und akuter Fahrtüchtigkeit. Klare Kriterien dafür würden auch eine Vereinfachung der Verfahren bedeuten", zitierte das Magazin aus dem Ministerium. Man prüfe gerade die Verfahren, die dazu in vielen anderen EU-Ländern bereits angewandt werden.

In Deutschland liegt der Grenzwert laut "profil" bei einem Nanogramm THC im Blut, in Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland bei zwei, in Großbritannien, Polen, der Schweiz bei drei, in Tschechien bei vier, in Holland und Portugal bei sechs. In Deutschland habe der Verkehrsgerichtstag jüngst eine Erhöhung empfohlen.

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Zuständigkeit liegt beim Verkehrsministerium

Die Zahl der Führerscheinabnahmen wegen Suchtgifteinflusses sei in zehn Jahren von jährlich 400 auf 6.500 "explodiert", sagte der Rechtsanwalt Martin Feigl dem "profil", meistens gehe es um Cannabis. Aus dem ÖVP-geführten Innenministerium heiße es: "Die legistische Zuständigkeit liegt beim Verkehrsministerium."