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Beschlagnahmtes Gold - Schmuggelvorwurf zurückgewiesen

Das Finanzministerium hatte am Dienstag berichtet, dass die Familie das Gold und Silber im Wert von 700.000 Euro habe "über die Grenze von Liechtenstein durch Österreich nach Hause schmuggeln wollen". Die Meldepflichten seien verletzt worden, allein für das Silber wären Einfuhrabgaben in Höhe von beinahe 97.000 Euro zu entrichten gewesen.

Die Familie beharrt darauf, dass sie - wie bei der Grenzkontrolle angegeben - ungeplant nach Österreich einreiste. Eigentliches Reiseziel sei Zürich gewesen, wohin die Edelmetalle nach einem Bank- und Depotwechsel überführt werden sollten. Für Anlagegold und Silber würden keine Zollabgaben anfallen, darüber hinaus bestehe für Anlagegold auch eine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer. Aufgrund der Umstände sollte auch keine Einfuhrumsatzsteuer für Silber festzusetzen sein, so der Anwalt: "Bei richtiger rechtlicher Beurteilung des Sachverhaltes war daher gar keine Zoll- oder Steuerpflicht gegeben. Entsprechend kann auch der Tatbestand des Schmuggels nicht erfüllt worden sein."

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