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Beschwerde von KlimaaktivistInnen wegen Geldstrafe vor Gericht

Das Landesverwaltungsgericht in Linz verhandelt Beschwerden von vier Aktivisten, die von der oö. Landespolizei Geldstrafen von mehreren Hundert Euro wegen "Übertretungen des Versammlungsgesetzes und/oder des Sicherheitspolizeigesetzes" erhalten haben, nachdem sie sich im November 2022 auf der Haupt- und auf der Hafenstraße in Linz festgeklebt hatten.

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Die Aktivisten begründeten ihre Beschwerde damit, dass die Proteste notwendig seien, da "sich die Bundesregierung nicht an die eigenen Klimaziele hält und damit geltende internationale Abkommen bricht". Nachdem "alle anderen Protestformen" nicht erfolgreich gewesen seien, entschied man sich angesichts "der Notlage" für den "zivilen Widerstand".