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Betriebsratswahl bei Laudamotion sorgt für Wirbel

Wie die Pressesprecherin von Laudamotion auf APA-Anfrage erklärte, werden zukünftige Piloten und Flugbegleiter in Wien von einem noch zu gründenden externen Vertragsanbieter befristet angestellt. Das Dienstverhältnis unterliege unverändert österreichischem Recht und dem Laudamotion-Kollektivvertrag, betonte die Sprecherin. Das Luftfahrtportal "AviationNet" berichtete zuvor, dass neue Mitarbeiter als Leiharbeiter der irischen Ryanair-Tochter Crewlink irischem Recht unterliegen sollen.

Die Unternehmensführung von Laudamotion sieht die anstehende Betriebsratswahl als ungültig an und zweifelt an der Rechtskonformität. Der Wahlvorstand habe keine explizite Beschäftigungsgruppe festgelegt und keine aktuelle Personalliste der Laudamotion GmbH erhalten. "Daher ist diese Wahl nichtig", so die Sprecherin.

Der Billigflieger verwies darauf, dass im November vier weitere Flugzeuge nach Wien kommen - mit 40 neuen Piloten und 80 neuen Flugbegleitern. "Auch unsere neuesten Teammitglieder sollten an dieser BR-Wahl teilnehmen dürfen, was aktuell nicht sichergestellt werden kann", erklärte die Sprecherin. "Lauda behindert keinesfalls die BR-Wahl, sondern möchte lediglich sicherstellen, dass diese transparent, demokratisch und fair stattfinden kann und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daran teilnehmen können."

Eine Kandidatin für den neuen Betriebsrat ist übrigens jene Flugbegleiterin, die einen Monat nach ihrem Rücktritt als Betriebsrätin gekündigt wurde. Laut österreichischem Arbeitsrecht fallen Betriebsratsmitglieder jedoch bis drei Monate nach Erlöschen der Mitgliedschaft unter Kündigungsschutz. Die Gewerkschaft vida klagte deshalb vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung. Der bisherige Laudamotion-Betriebsrat war im August geschlossen zurückgetreten, wie kürzlich bekannt wurde.

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