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Bezüge-Änderung soll Bundesheer-Miliz attraktiver machen

Die Novelle wurde im Ausschuss einstimmig beschlossen, berichtete die Parlamentskorrespondenz am Nachmittag. Darüber hinaus wurde - auf Antrag aller Fraktionen - eine analoge Anpassung auch für die Grundbezüge von Zivildienern vorgenommen. Die für Belange des Zivildienstes zuständige Bundesministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) erklärte, im Sinne des Gleichbehandlungsgebots sei Zivildienern eine annähernd gleiche Belastung auch gleich abzugelten.

Die Notwendigkeit für die Reform war durch die im Rahmen der Corona-Krise geleisteten Assistenzeinsätze des Bundesheeres aufgezeigt worden. Denn damals wurde offensichtlich, dass die Bezüge im Einsatz bei identen Funktionen zum Teil sehr unterschiedlich waren. Bereits im Juni 2020 hatte Verteidigungsministerin Claudia Tanner (ÖVP) - nachdem es zur ungleichen Bezahlung zwischen freiwilligen Waffenübenden und Einsatzpräsenzdienern gekommen war - vorübergehend eine Prämie in der Höhe von bis zu 1.000 Euro veranlasst. Mit der eingebrachten Novelle soll nun eine Harmonisierung der einsatzspezifischen Besoldung erreicht werden. Dazu sind auch entsprechende Formalanpassungen im Heeresdisziplinargesetz notwendig, daher gibt es auch dort Adaptierungen.

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Vertagt wurde im Ausschuss ein Entschließungsantrag der FPÖ über einen Ausbau des Truppenübungsplatzes Allentsteig zur Sicherheitsinsel. Einstimmig beschlossen wurde aber ein daran anknüpfender Antrag von ÖVP, Grünen und NEOS, wonach die Verteidigungsministerin bis Jahresende ein Gesamtkonzept zu Sicherheitsinseln für ganz Österreich vorlegen soll. Mehrheitlich angenommen wurde ein NEOS-Antrag, der eine Studie über die Verfassungsmäßigkeit eines Luftraumüberwachungskonzepts in Kooperation mit anderen EU-Partnerstaaten bis zum 31. Oktober des heurigen Jahres einfordert.