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BMI verstieß mit Klenk-Mails gegen Datenschutz

Nach einem "Falter"-Bericht zur BVT-Affäre im vergangenen Oktober erklärte das Innenministerium, Klenk habe keine Stellungnahme dazu eingeholt. Klenk bestritt das, woraufhin das Ministerium kurzerhand die gesamte Korrespondenz mit ihm veröffentlichte. Die OTS des BMI hatte für Aufregung gesorgt, da SMS und Mails von Klenk im Wortlaut zitiert wurden. Das Ministerium wollte damit seine Argumentation untermauern, dass Klenk in seiner Berichterstattung über die BVT-Affäre nicht ausreichend gründlich recherchiert habe.

"Hierbei handelt es sich um eine 'Gegendarstellung', die jedenfalls außer Verhältnis zu der Veröffentlichung des Beschwerdeführers steht", heißt es in dem Bescheid. Es sei keine geeignete Rechtsgrundlage für den erfolgten Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrecht auf Geheimhaltung gegeben gewesen.

"Der Bescheid kann als spektakulär bezeichnet werden und schützt die Rechte von recherchierenden Journalisten gegenüber Staatsorganen, wenn diese mittels 'doxing' (so nennt man das Leaken zusammengetragener privater Korrespondenz), Journalisten zu diskreditieren versuchen", so Klenk.

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