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Brandanschlag auf FPÖ-Zentrale in NÖ: Dreieinhalb Jahre Haft

Der Schuldspruch gründe überwiegend darauf, dass der Angeklagte nicht dargelegt habe, wobei er sich die Brandverletzung zugezogen habe, hielt der vorsitzende Richter fest. In Sachen Strafzumessung hätten sich u.a. drei einschlägige Vorstrafen als erschwerend ausgewirkt. Mildernd gewertet wurde etwa, dass es hinsichtlich der Brandstiftung beim Versuch geblieben ist und der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt weniger als 21 Jahre alt war. "Wir hoffen, dass diese Strafhaft verhaltenssteuernde Wirkung auf ihn auswirken wird können", fasste der Richter zusammen.

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