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Burgtheater setzt "Nebenan" mit Teichtmeister ab

Das betrifft die geplante Vorstellung am Mittwoch (18. Jänner), die ersatzlos entfällt. Was an den weiteren, ursprünglich geplanten Terminen (25. Jänner, 5. und 18. Februar) gezeigt wird, das werde man "baldmöglichst" bekanntgeben. Kartenkäufer würden direkt kontaktiert.

Wie am Freitag bekannt wurde, muss sich der Wiener Schauspieler am 8. Februar wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht verantworten. Auf diversen Datenträgern seien 58.000 Mediendateien mit mutmaßlich kinderpornografischem Material gefunden worden. Der Strafantrag gegen Teichtmeister ist Mitte Dezember eingebracht worden. Anders als bei der Anklageschrift steht dem Beschuldigten beim Strafantrag keine Einspruchsmöglichkeit zu, es ist aber eine Prüfung des Strafantrags von Amts wegen durch das Gericht vorgesehen. Wenn der Strafantrag eingebracht wurde, wird der in den Ermittlungen geführte Beschuldigte zum Angeklagten.

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Laut der Sprecherin des Straflandesgerichts, Christina Salzborn, bestehen allerdings weder vonseiten der Staatsanwaltschaft noch vom Gericht eine Verständigungspflicht, was bedeutet, dass der Arbeitgeber von Teichtmeister nichts von dem anstehenden Prozess und den daraus resultierenden Anschuldigungen gewusst haben muss. Eine Auskunftspflicht besteht etwa nur bei bestimmten Berufsgruppen, wie etwa Beamte, wo Strafsachen an die Dienstbehörde gemeldet werden müssen.