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Buwog-Angeklagter Peter Hochegger im Privatkonkurs

Hochegger gab in seinem Antrag an, dass aufgrund von Verbindlichkeiten gegenüber Banken, Behörden, seiner Ex-Frau und einer Steuerberatungskanzlei die Antragstellung auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens notwendig war, da er diese Verbindlichkeiten mit seinem Einkommen als Pensionist nicht mehr bedienen könne.

Die genaue Höhe seiner Verbindlichkeiten sei ihm nicht bekannt, zitiert der KSV aus Hocheggers Antrag. Wesentliche Vermögenswerte sollen nicht bestehen. Sobald die Verbindlichkeiten feststehen, soll die Möglichkeit der Entschuldung durch einen Zahlungsplan geprüft werden.

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