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Catasta hat Aufsichtsratsmandat bei Erste Bank zurückgelegt

Laut Paragraf 28a Bankwesengesetz dürfen Banken-Aufsichtsräte "insgesamt nur eine Tätigkeit in geschäftsführender Funktion in Verbindung mit zwei Tätigkeiten als Mitglied eines Aufsichtsrates wahrnehmen". Diese Regelung soll garantieren, dass Banken-Aufsichtsräte ausreichend Zeit für ihre Aufgabe finden. Allerdings sitzt Catasta neben ihrer neuen Funktion als ÖBAG-Geschäftsführerin auch in den Aufsichtsräten von Verbund, Casinos Austria und Austrian Airlines.

Nach der Zurücklegung des AR-Mandats bei der Ersten wäre es Catasta nun möglich, in weitere Aufsichtsräte von ÖBAG-Unternehmen wie OMV oder Post einzuziehen. Auf Antrag könnte auch die Finanzmarktaufsicht eine Ausnahme von den Bestimmungen des Bankwesengesetzes gewähren, schreibt das "profil". Catasta wurde nach dem Rücktritt von Thomas Schmid am 8. Juni zur neuen Alleinvorständin der ÖBAG berufen.

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