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COFAG-Chef: Fixkostenzuschuss 2 kommt Firmen entgegen

Die Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) wurde eigens geschaffen, denn zuvor gab es keine autonome, staatliche Förderinstitution, die die verschiedenen Aufgaben bündeln hätte können. "Es ist vieles sehr neu was wir machen. Wir haben bei null begonnen", erläuterten die beiden Geschäftsführer Bernhard Perner und Marc Schimpel im Gespräch mit der APA. Beide gelten als ausgewiesene Finanz- bzw. Restrukturierungsexperten, wurden proporzgemäß von Türkis und Grün entsandt. "Die Einrichtung einer professionalisierten Förderinstitution war erforderlich, um die Abarbeitung tausender Unternehmensanträge für Unterstützungsleistungen zu gewährleisten", so Perner. "Unser Ziel ist es, die Anträge für entsprechende Unterstützungsleistungen zielgerichtet, schnell und mit der notwendigen Sorgfalt zu bearbeiten und die Mittel dort hinzubringen, wo sie gebraucht werden", sagte Schimpel.

Von den 15 Mrd. Euro stehen 7 Mrd. Euro für Garantien und 8 Mrd. Euro für Zuschüsse zur Verfügung. Warum wurden erst so wenige Zuschüsse (Fixkostenzuschuss 1) ausbezahlt? "Ja, wir liegen im einstelligen Prozentbereich von der Summe, die reserviert ist", räumt Perner ein. Dafür gebe es zwei Haupterklärungen. "Einerseits warten die großen Antragsteller zu. Für sie geht es nicht so sehr um Liquidität, sondern um Eigenkapital. Sie warten und stellen einen Antrag, wenn alles zusammen ist." Der Fixkostenzuschuss 1 wird in drei Tranchen beantragt, je nach Umsatzausfall gestaffelt und ist pro Firma mit höchstens 75 Prozent gedeckelt. "Die kleineren Firmen sind eher liquiditätsgetrieben und beantragen in Tranchen. Kleine Unternehmen haben durchschnittlich sehr geringe Antragshöhen", erklärt Perner. "Weiters gelten Voraussetzungen, die schlichtweg nicht alle Betriebe erfüllen - es ist zumindest ein 40-prozentiger Umsatzrückgang notwendig, um einen Antrag stellen zu können."

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"Die tatsächlichen Bedürfnisse der Unternehmen werden im geplanten Fixkostenzuschuss 2 besser abgebildet werden", sagt Perner. Nur wird dieser zwischen Wien und Brüssel hin- und hergeschickt und gilt noch nicht - man erinnere sich an den Streit zwischen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und der EU-Kommission vor der Wien-Wahl. Hier wird ein 30-prozentiger Umsatzentgang für einen Antrag reichen, Fixkosten sind breiter definiert, der Betrachtungszeitraum wird wesentlich verlängert und soll etwa auch unterbrochen werden können. "Wir gehen davon aus, dass es bald - in den kommenden Wochen - ein Ergebnis geben wird."