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Corona: EU-Kommission genehmigte Beihilfe für Pauschalreisefirmen

Das gab die EU-Behörde am Donnerstag bekannt. Damit kann zur Absicherung von Kundengeldern in der von der Coronavirus-Pandemie gebeutelten Reisebranche im Falle einer Insolvenz vorübergehend der Staat einspringen. Die Garantien werden bis spätestens 30. Juni 2021 gewährt und decken das Insolvenzrisiko der Begünstigten bis 31. Dezember 2021, wie die EU-Kommission weiter mitteilte. Die Laufzeit der Garantien beträgt demnach ein Jahr.

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Versicherungslösung waren Ende 2020 ausgelaufen und sowohl die Assekuranz- als auch die Bankenbranche standen hier in der Cornavirus-Krise auf der Bremse. Ohne den Insolvenzschutz für die Kundengelder dürfen Reiseveranstalter allerdings keine Pauschalreisen anbieten, da die EU-Pauschalreiserichtlinie einen vollen Insolvenzschutz vorschreibt.